Ziele
In den ersten Amtsjahren bietet die ELKB Pfarrer:innen im Probedienst ein spezielles Fortbildungsprogramm, die Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FeA). Es hat das Ziel, die in Studium und Vikariat erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern und zu vertiefen. Es soll insbesondere die Chancen und Probleme des Berufsanfangs und ihrer geistlichen Existenz reflektieren und bewältigen helfen sowie die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit weiterentwickeln. Dabei steht die eigene Person der Pfarrerin/des Pfarrers im Probedienst im Mittelpunkt. Durch die FeA wird der Weg der beruflichen Selbststeuerung unterstützt und Kenntnisse in allen relevanten Handlungsfeldern erweitert und vertieft.
Rahmenbedingungen
Das Fortbildungsprogramm in den ersten Amtsjahren erstreckt sich über den Zeitraum des Probedienstes und dauert drei Jahre. Die FeA ist rechtlich geordnet (RS 523). Sie wird von der Studienleitung der FeA verantwortet. Die Teilnahme an der FeA ist für Pfarrer:innen im Probedienst verpflichtend und eine der Voraussetzungen zur Verleihung der Anstellungsfähigkeit.
Bausteine
Das Fortbildungsprogramm in den ersten Amtsjahren setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:
- Regionale FeA-Gruppen, die von FeA -Mentor:innen moderiert werden. Sie dienen der Praxisreflektion, der Kompetenzerweiterung und der Klärung der beruflichen Identität
- Individuell gewählte Fortbildungen aus dem landeskirchlichen Fortbildungsangebot
FeA Gruppen
Die FeA -Gruppen werden zu Beginn des Probedienstes von der FeA -Studienleitung zusammengestellt. Die Gruppen treffen sich an 6-9 Tagen pro Jahr. Sie werden von zwei Mentor:innen begleitet. Den FeA -Gruppen steht für die Gestaltung der Treffen ein finanzielles Budget zur Verfügung in dessen Rahmen die FeA -Gruppe zusammen mit den Mentor:innen selbstverantwortet ihren Lernweg gestaltet.
Die FeA -Gruppen-Treffen sind Dienstpflicht. Erkrankungen werden nach den auch sonst gültigen Regeln, sowohl dem Dienstvorgesetzten (Dekan:in) als auch den Mentor:innen, mitgeteilt.
Für Pfarrer:innen in nicht gemeindlichen Aufgabenfeldern oder in besonderen Dienstverhältnissen gelten z.T. besondere Regelungen. Hier gibt es entweder eigene Programme oder es werden Einzelvereinbarungen abgeschlossen, die auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmt und schriftlich festgehalten werden.
Individuelle Fortbildungen
Für individuelle Fortbildungen stehen 10-15 Tage während des Probedienstes zur Verfügung. Sie sollen in verschiedenen relevanten Handlungsfeldern absolviert werden. Der Fortbildungsbedarf wird zu Beginn des Probedienstes mit der Studienleitung der FeA besprochen und anschließend über den Fortbildungsantrag der FeA beantragt. Für die Fortbildungen steht während der FeA ein finanzielles Budget zur Verfügung. Die individuellen Fortbildungen sollen bis zur Beurteilung abgeschlossen sein. Bei einer Stelle mit Pfarramtsführung ist der Besuch des Pfarramtsführungskurses verpflichtend.
Mentorinnen und Mentoren
Die Aufgabe der Mentor:innen besteht darin, den Lernprozess der FeA -Gruppe im Rahmen der FeA -Konzeption zu moderieren, ihn zu organisieren und ihn z. T. selbst zu gestalten. Sie werden deshalb die Potenziale der Gruppe im fachlichen und persönlichen Bereich erschließen und ihre eigenen Kompetenzen in den Prozess einbringen. Sie fördern die berufliche Entwicklung durch Feedback und Anregungen auf dem Hintergrund der Zusammenarbeit in der FeA -Gruppe. Sie initiieren und fördern kollegiale Beratung und wahren die Vertraulichkeit der Arbeit in der FeA -Gruppe.
Studienleitung
Die Studienleitung verantwortet die FeA konzeptionell und sorgt für die Einhaltung der Rahmenbedingungen. Zusammen mit den Mentor:innen trägt sie die Verantwortung für die FeA -Gruppen und die ergänzenden Angebote. Wiederkehrende Fragen und Belastungen aus dem Dienst von Pfarrer:innen im Probedienst stellt sie anonymisiert der ELKB zur Verfügung und wahrt auf diese Weise auch die Interessen der FeA. Sie vertritt die FeA nach außen.
Download: Standards der FeA (PDF)