Die Fortbildung in den Ersten Amtsjahren (FeA) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://fea-elkb.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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Alternative Texte für Grafiken und Bilder: Nicht alle Bilder und Grafiken sind mit aussagekräftigen Alternativtexten hinterlegt.
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Hierarchie der Überschriften: Die Struktur der Überschriften (H1-H6) ist an einigen Stellen nicht logisch aufgebaut oder wird zur rein optischen Gestaltung genutzt.
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PDF-Dokumente: Zum Download angebotene PDF-Dokumente (z. B. Kursunterlagen oder Formulare) sind derzeit überwiegend nicht barrierefrei gestaltet.
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Kontraste: An vereinzelten Stellen (z. B. bei grafischen Elementen oder Links) entsprechen die Farbkontraste noch nicht vollständig den Anforderungen der WCAG 2.1.
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Leichte Sprache / Gebärdensprache: Es stehen derzeit noch keine Informationen in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. März 2026 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung der technischen Gegebenheiten der Website.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Fortbildung in den Ersten Amtsjahren (FeA)
Johann-Flierl-Str. 20
91564 Neuendettelsau
Telefon: 09874 92105
E-Mail: fea[at]elkb.de
Ansprechperson: Pfarrerin Gerborg Drescher (Studienleitung)
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung‘
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße
47 81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

